Veröffentlicht am 26. November 2024
Weg zur Fachbewilligung
Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel (PSM) verwenden will, braucht eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. Die Anforderungen an das Fachwissen unterscheiden sich nach Anwendungsbereich und nach eingesetzten Chemikalien.
Leitfaden zur Erlangung des Fachbewilligung PSM
Zulassungsbedingungen
Wenn Sie keine FaBe PSM besitzen bzw. wenn Ihre FaBe abgelaufen ist, müssen Sie eine Prüfung ablegen, um eine neue FaBe zu erhalten. Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn:
- Sie eine bewilligungspflichtige berufliche Tätigkeit nachweisen: unselbstständige Tätigkeit (Bsp.: Gemeindeangestellte/-r) oder selbstständige (Bsp.: selbstständige/-r Gärtner/-in).
- Sie eine höhere Berufsausbildung oder eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ im Gartenbau oder eine Ausbildung in Waldwirtschaft abschliessen bzw. abgeschlossen haben.
- Sie eine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln ausüben (kantonaler Berater, Lehrperson, Forscherin ...).
Für den Bereich Landwirtschaft können folgende Personen zur Prüfung zugelassen werden:
- Personen, deren Betrieb in einem kantonalen oder eidgenössischen landwirtschaftlichen Informationssystem registriert ist (bspw. in einem kantonalen Register der Betriebe der Primärproduktion – siehe Hygieneanforderungen und -kontrollen in der Primärproduktion – oder in einem Register der landwirtschaftlichen Flächenbetriebe);
- Inhaberinnen und Inhaber eines landwirtschaftlichen Abschlusses, einschliesslich tertiärer Abschlüsse und eidgenössischer Fähigkeitszeugnisse (EFZ);
- Personen, die den Kurs über Direktzahlungen besuchen oder erfolgreich absolviert haben;
- Angestellte eines landwirtschaftlichen Betriebs;
- Personen, die im Bereich der Lehre, Beratung und/oder Forschung in der Landwirtschaft tätig sind.
Prüfungsanmeldung

Im Einzelnen
- Wählen Sie die Fachbewilligung, die Ihrem Tätigkeitsbereich entspricht: Landwirtschaft (Fachbewilligung L), Gartenbau (G), Waldwirtschaft (W) oder Spezielle Bereiche (SB).
- Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor, indem Sie die Kurse besuchen, die von den Prüfungsstellen angeboten werden. Stützen Sie sich auf das Lehrmaterial, dass unter «Ressourcen» verfügbar ist (siehe unten, derzeit nur für die Landwirtschaft).
- Wenn Sie bereit sind, registrieren Sie sich im FaBe-PSM-Register.
- Melden Sie sich dann über das FaBe-PSM-Register bei der Prüfungsstelle (Liste der Prüfungsstellen) Ihrer Wahl an. (Videoanleitung Prüfungsanmeldung)
- Die Prüfungen werden in Präsenzform bei der Prüfungsstelle abgelegt.
Nach bestandener Prüfung

Im Einzelnen
- Die Prüfungsstelle meldet das Bestehen der Prüfung an das FaBe-PSM-Register.
- Anschliessend erhalten Sie unter Ihrem Profil im FaBe-PSM-Register einen elektronischen Brief, der Ihnen den Erhalt Ihrer neuen Fachbewilligung bestätigt und Sie auffordert, die Gebühr von CHF 50 zu bezahlen. Es werden die gängigen Zahlungsmittel akzeptiert (TWINT, Kreditkarte etc.).
- Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung der Freischaltung Ihrer neuen Fachbewilligung. Sie können nun Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung kaufen.
- Laden Sie die Applikation FaBe PSM herunter: Damit können Sie Ihre Fachbewilligung auf Ihrem Smartphone vorweisen, wenn Sie PSM kaufen oder Weiterbildungen validieren. Die Login-Daten für die Applikation sind dieselben wie für das FaBe-PSM-Register.
- Die FaBe ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig und verlängert sich automatisch alle fünf Jahre, sofern Sie in diesem Zeitraum Weiterbildungen besucht haben. Anderenfalls läuft die FaBe automatisch ab.
Ressourcen
Für Informationen zu den Prüfungen wenden Sie sich direkt an die anerkannte Prüfungsstelle Ihrer Wahl.
Eine vollständige Übersicht über sämtliche verfügbaren Dokumente steht Ihnen auf der zentralen Referenzdokument-Seite zur Verfügung.
Unterschiedliche Arten von FaBe
Hinweis
Eine FaBe ist mit einem genauen Anwendungsbereich verbunden: Die Inhaberin einer FaBe Gartenbau darf z. B. Gärten von Drittpersonen behandeln, der Inhaber einer FaBe Landwirtschaft jedoch nicht. Die zugelassenen PSM und ihre zulässigen Anwendungsbereiche finden Sie auf der offiziellen Website: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV – Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Hinweis: Inhaber einer FaBe ‹Landwirtschaft› oder ‹Gartenbau› benötigen zu Einzelstockbehandlung nicht zusätzlich eine FaBe Spezielle Bereiche.
Ihre Situation hängt davon ab, wie viele Tage pro Jahr Sie in der Schweiz arbeiten.
Ich arbeite weniger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz.
Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer FaBe EU/EFTA und möchten in der Schweiz Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden? Sie arbeiten im Frühling regelmässig einige Wochen in der Schweiz und haben gehört, dass das Gesetz 2026 geändert wird?
Eine gute Nachricht: Ihre FaBe EU/EFTA wird weiterhin als gleichwertig mit einer schweizerischen FaBe anerkannt. Um in der Schweiz eine kurzfristige Erwerbstätigkeit (unter 90 Tage) auszuüben, müssen jedoch zwei administrative Bedingungen erfüllt sein:
Meldepflicht für kurzfristige Erwerbstätigkeit
EU/EFTA-Staatsangehörige müssen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) Dauer und Arbeitsort jeweils mindestens acht Tage vor Einsatzbeginn melden. Die Anmeldung ist eine obligatorische Voraussetzung für die Einreise in die Schweiz: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (admin.ch). Nach Einreichen der Meldung erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung. Die betreffenden kantonalen Behörden führen Kontrollen durch.
Jährliche Meldung der Berufsqualifikationen
EU/EFTA-Staatsangehörige müssen vor Beginn des ersten Arbeitseinsatzes in der Schweiz beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) jedes Jahr eine Meldung der Berufsqualifikationen (FaBe EU/EFTA über die Erlaubnis der Verwendung von PSM) einreichen. Die Meldung wird über das Onlineportal des SBFI eingereicht: Ablauf und Dauer (admin.ch). Wenn die jährliche Meldung der Berufsqualifikationen registriert und die Belege auf das Portal hochgeladen worden sind, prüfen die schweizerischen Behörden das Gesuch.
Erwerb einer schweizerischen FaBe PSM
Alternativ können Sie eine schweizerische FaBe PSM erwerben (siehe Liste der Prüfungsstellen). Diese FaBe ist fünf Jahre gültig. Der Erwerb setzt das Bestehen einer Prüfung voraus. Für die Verlängerung müssen Sie eine Weiterbildung von einigen Stunden besuchen. Dieser Schritt erspart Ihnen die jährliche Meldung an das SBFI.
Ich arbeite mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz
EU/EFTA-Staatsangehörige, die mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten möchten, müssen über eine schweizerische FaBe PSM verfügen. Voraussetzungen für den Umtausch einer FaBe EU/EFTA gegen eine schweizerische FaBe sind:
- Besitz einer gültigen Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel aus einem EU/EFTA Staat oder eines gültigen Kompetenznachweises und eine offizielle Bestätigung, dass der Abschluss im Herkunftsland als Fachbewilligung anerkannt ist (Ausweis sowie die Bestätigung müssen in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch sein);
- Bestehen einer Prüfung über die schweizerischen Rechtsvorschriften.
Weitere Informationen
Ab 2026 erhalten Sie hier weitere Informationen über die erforderlichen Kenntnisse und den Prüfungsablauf:
Sanu
Bildung und Beratung im Bereich der Nachhaltigkeit
Postfach 3126
2500 Biel 3
Tel. 032 322 14 33
E-Mail: sanu@sanu.ch
www.sanu.chNach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine fünf Jahre gültige schweizerische FaBe, die verlängert wird, sofern Sie Weiterbildungen in der Schweiz besucht haben. Die FaBe wird digital ausgestellt und im FaBe-PSM-Register erfasst.
Unabhängig von der schweizerischen FaBe PSM müssen EU/EFTA-Staatsangehörige beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen.
FAQ
Ja. Als berufliche Nutzerinnen und Nutzer gelten auch natürliche Personen, die im Rahmen einer Ausbildung oder zu Forschungszwecken – auch ohne Erwerbszweck – tätig sind.
Nein, dafür brauchen Sie eine FaBe für den Bereich Gartenbau.
Ja.
Die Registrierung erfolgt nicht in der App, sondern ausschließlich über die Website des FaBe-PSM-Registers. Für die Registrierung ist in der App ein Link zur Website des FaBe-PSM-Registers eingefügt.
Nein. Alle EFZ-Ausbildungen im Bereich Landwirtschaft uund im Gartenbau, die nach der alten Gesetzgebung anerkannt waren (siehe «Liste der anerkannten Diplome») und vor dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden, berechtigen ohne Prüfung zum Erhalt einer FaBe PSM. Ebenso sind Personen, die im Schuljahr 2026 eine zweite verkürzte Ausbildung im Berufsfeld (EFZ) beginnen, nicht zur Prüfung verpflichtet. Andere Ausbildungsabschlüsse als das EFZ berechtigen das Erhalten einer Fachbewilligung PSM ohne Prüfung nur dann, wenn die Ausbildung vor dem 31.12.2025 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bitte beachten Sie, dass für jeden Antrag auf Anerkennung, auch wenn er abgelehnt wird, eine Gebühr (max. 50 CHF) anfällt.
FALSCH. Es ist nicht erforderlich, Inhalte auswendig zu lernen. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Lehrmittel so gut vertraut machen, dass Sie die relevanten Informationen darin rasch und gezielt finden können. Das eigene Lehrmittel (ohne Anhang) darf inklusive persönlicher Notizen (im Lehrmittel selbst und auf zusätzlichen Notizblättern) in der theoretischen FaBe-Prüfung verwendet werden.
Nicht alle Seiten im Lehrmittel sind prüfungsrelevant. Der Umfang variiert je nach Fachrichtung. Im Lehrmittel für die Landwirtschaft sind beispielsweise die Kapitel ‹9 - Anleiten› und die mit den Piktogrammen Ähre, Rebe oder Karotte für den Obstbau nicht relevant.
Wichtig, nur für FaBe ‹Landwirtschaft›: Der Anhang «Schaderreger und Nützlinge» enthält berufsbezogene Informationen zu wichtigen Schaderregern und Nützlingen (Hier). Diese müssen im Feld ohne Hilfsmittel erkannt werden. Der Anhang ist prüfungsrelevant, darf jedoch während der Prüfung nicht verwendet werden. In der Musterprüfung (Hier) finden sie Beispielfragen zum Anhang (Fragen 13 + 14).- Die Fachbewilligung SB ist ausschliesslich für Einzelstockbehandlungen vorgesehen. Die Behandlungen in Streifen oder von grösseren Flächen sind nicht durch der FaBe SB, sondern nur durch die FaBe L abgedeckt.
- Nur Pflanzenschutzmittel, die für die Einzelstockbehandlung zugelassen sind, dürfen mit der SB Bewilligung verwendet werden.
- Bei der selektiven Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von Detektionsverfahren (z. B. Ecorobotix) gelten die vom BLW festgelegten Grenzwerte, gemäss «Informationsnotiz betreffend den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anhand detektionsbasierter Applikation (DA)».