Veröffentlicht am 26. November 2024
Weg zur Fachbewilligung
Für die berufliche und gewerbliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Fachbewilligung erforderlich, die den Nachweis fundierter Fachkenntnisse voraussetzt. Die konkreten Anforderungen an dieses Fachwissen variieren je nach Anwendungsbereich sowie nach Art der eingesetzten Wirkstoffe und Chemikalien.
Leitfaden zur Erlangung des Fachbewilligung PSM
Zulassungsbedingungen
Verfügen Sie über keine gültige Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel oder ist Ihre bestehende Bewilligung abgelaufen, müssen Sie eine Prüfung ablegen, um eine neue Fachbewilligung zu erhalten. Zur Prüfung werden Sie zugelassen, sofern Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie eine bewilligungspflichtige berufliche Tätigkeit ausüben und dies entsprechend nachweisen können, sei es in unselbstständiger Funktion, beispielsweise als Gemeindeangestellte Person, oder in selbstständiger Tätigkeit, etwa als selbstständige Gärtnerin oder selbstständiger Gärtner.
- Sie über eine abgeschlossene höhere Berufsausbildung oder eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ im Gartenbau verfügen oder eine entsprechende Ausbildung in der Waldwirtschaft absolvieren beziehungsweise bereits erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie beruflich im Bereich Pflanzenschutzmittel tätig sind, beispielsweise als kantonale Beraterin oder kantonaler Berater, Lehrperson oder in der Forschung.
Für den Bereich Landwirtschaft können folgende Personen zur Prüfung zugelassen werden:
- Personen, deren Betrieb in einem kantonalen oder eidgenössischen landwirtschaftlichen Informationssystem registriert ist, beispielsweise in einem kantonalen Register der Betriebe der Primärproduktion oder in einem Register der landwirtschaftlichen Flächenbetriebe.
- Inhaberinnen und Inhaber eines landwirtschaftlichen Abschlusses, einschliesslich tertiärer Abschlüsse sowie eidgenössischer Fähigkeitszeugnisse.
- Personen, die einen Kurs zu Direktzahlungen besuchen oder erfolgreich abgeschlossen haben.
- Angestellte eines landwirtschaftlichen Betriebs.
- Personen, die in den Bereichen Lehre, Beratung oder Forschung in der Landwirtschaft tätig sind.
Prüfungsanmeldung

Im Einzelnen
- Wählen Sie die Fachbewilligung, die Ihrem Tätigkeitsbereich entspricht: Landwirtschaft (Fachbewilligung L), Gartenbau (G), Waldwirtschaft (W) oder Spezielle Bereiche (SB).
- Bereiten Sie sich gezielt auf die Prüfung vor, indem Sie die von den anerkannten Prüfungsstellen angebotenen Kurse besuchen und das unter «Ressourcen» verfügbare Lehrmaterial als Grundlage nutzen.
- Sobald Sie sich ausreichend vorbereitet fühlen, registrieren Sie sich im FaBe-PSM-Register.
- Melden Sie sich anschliessend über das FaBe-PSM-Register bei der Prüfungsstelle (Liste der Prüfungsstellen) Ihrer Wahl an und folgen Sie dabei bei Bedarf der Videoanleitung zur Prüfungsanmeldung (Videoanleitung Prüfungsanmeldung).
- Die Prüfungen werden in Präsenz bei der jeweiligen Prüfungsstelle durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung

Im Einzelnen
- Die Prüfungsstelle meldet das erfolgreiche Bestehen der Prüfung direkt an das FaBe-PSM-Register.
- Anschliessend erhalten Sie in Ihrem Profil im FaBe-PSM-Register einen elektronischen Bescheid, der die Ausstellung Ihrer neuen Fachbewilligung bestätigt und Sie zur Bezahlung der Gebühr von CHF 50 pro Fachbereich auffordert. Es stehen gängige Zahlungsmittel wie TWINT oder Kreditkarte zur Verfügung.
- Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie eine Bestätigungs E Mail über die Freischaltung Ihrer Fachbewilligung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung zu erwerben.
- Laden Sie die Applikation FaBe PSM herunter, um Ihre Fachbewilligung jederzeit digital auf Ihrem Smartphone vorweisen zu können, beispielsweise beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder bei der Bestätigung von Weiterbildungen. Die Zugangsdaten entsprechen jenen des FaBe-PSM-Register.
- Die Fachbewilligung ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig und verlängert sich automatisch jeweils um weitere fünf Jahre, sofern in diesem Zeitraum die erforderlichen Weiterbildungen absolviert wurden. Andernfalls verfällt die Bewilligung automatisch.
Ressourcen
Für Informationen zu den Prüfungen wenden Sie sich direkt an die anerkannte Prüfungsstelle Ihrer Wahl.
Eine vollständige Übersicht über sämtliche verfügbaren Dokumente steht Ihnen auf der zentralen Referenzdokument-Seite zur Verfügung.
Unterschiedliche Arten von FaBe
Hinweis
Eine FaBe ist stets an einen klar definierten Anwendungsbereich gebunden.So darf beispielsweise eine Inhaberin der Fachbewilligung Gartenbau Gärten von Drittpersonen behandeln, während dies für einen Inhaber der FaBe Landwirtschaft nicht zulässig ist. Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sowie deren erlaubte Einsatzbereiche sind auf der offiziellen Website aufgeführt: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV – Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Hinweis: Inhaber einer FaBe ‹Landwirtschaft› oder ‹Gartenbau› benötigen zu Einzelstockbehandlung nicht zusätzlich eine FaBe Spezielle Bereiche.
Ihre Situation hängt davon ab, wie viele Tage pro Jahr Sie in der Schweiz arbeiten.
Ich arbeite weniger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz.
Verfügen Sie über eine Fachbewilligung aus einem EU oder EFTA Staat und möchten in der Schweiz beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen? Arbeiten Sie regelmässig, beispielsweise im Frühling, für einige Wochen in der Schweiz?
Eine positive Nachricht: Ihre Fachbewilligung aus einem EU oder EFTA Staat wird weiterhin als gleichwertig mit einer schweizerischen Fachbewilligung anerkannt. Für die Ausübung einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von weniger als 90 Tagen müssen jedoch zwei administrative Voraussetzungen erfüllt werden:
Meldepflicht für kurzfristige Erwerbstätigkeit
EU und EFTA Staatsangehörige müssen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die Dauer sowie den Einsatzort ihrer Tätigkeit spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn melden. Diese Meldung ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreise in die Schweiz im Rahmen einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit. Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (admin.ch). Nach der Anmeldung wird automatisch eine Empfangsbestätigung ausgestellt, und die zuständigen kantonalen Behörden führen entsprechende Kontrollen durch.
Jährliche Meldung der Berufsqualifikationen
EU und EFTA Staatsangehörige müssen vor ihrem ersten Arbeitseinsatz in der Schweiz jedes Jahr eine Meldung ihrer Berufsqualifikationen beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einreichen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Diese Meldung erfolgt über das entsprechende Onlineportal: Ablauf und Dauer (admin.ch). Nachdem die jährliche Meldung eingereicht und die erforderlichen Nachweise hochgeladen wurden, wird das Gesuch von den zuständigen Schweizer Behörden geprüft.
Erwerb einer schweizerischen FaBe PSM
Alternativ können Sie eine schweizerische FaBe PSM erwerben (siehe Liste der Prüfungsstellen). Diese FaBe ist fünf Jahre gültig. Der Erwerb setzt das Bestehen einer Prüfung voraus. Für die Verlängerung müssen Sie eine Weiterbildung von einigen Stunden besuchen. Dieser Schritt erspart Ihnen die jährliche Meldung an das SBFI. Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, finden Sie hier die Lehrmaterialien:
Ich arbeite mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz
EU und EFTA Staatsangehörige, die mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz tätig sein möchten, müssen im Besitz einer schweizerischen FaBe PSM sein. Für den Umtausch einer FaBe EU/EFTA in eine schweizerische FaBe gelten folgende Voraussetzungen:
- Besitz einer gültigen Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel aus einem EU oder EFTA Staat oder eines gleichwertigen Kompetenznachweises sowie eine offizielle Bestätigung, dass der entsprechende Abschluss im Herkunftsland als Fachbewilligung anerkannt ist. Der Ausweis sowie die Bestätigung müssen in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch vorliegen.
- Erfolgreiches Bestehen einer Prüfung über die einschlägigen schweizerischen Rechtsvorschriften.
Weitere Informationen
Erhalten Sie hier weitere Informationen über die erforderlichen Kenntnisse und den Prüfungsablauf:
Sanu
Bildung und Beratung im Bereich der Nachhaltigkeit
Postfach 3126
2500 Biel 3
Tel. 032 322 14 33
E-Mail: sanu@sanu.ch
www.sanu.chNach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine fünf Jahre gültige schweizerische FaBe, die verlängert wird, sofern Sie Weiterbildungen in der Schweiz besucht haben. Die FaBe wird digital ausgestellt und im FaBe-PSM-Register erfasst.
Unabhängig von der schweizerischen FaBe PSM müssen EU/EFTA-Staatsangehörige beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen.
FAQ
Ja. Als berufliche Nutzerinnen und Nutzer gelten auch natürliche Personen, die im Rahmen einer Ausbildung oder zu Forschungszwecken – auch ohne Erwerbszweck – tätig sind.
Nein, dafür brauchen Sie eine FaBe für den Bereich Gartenbau.
Ja. Was den Garten Ihres Nachbarn betrifft, so dürfen Sie mit Ihrer Fachbewilligung L (Landwirtschaft) lediglich Spezialkulturen wie Obstbäume, Reben, Gemüse und Beerenpflanzen behandeln. Zierpflanzen sind beispielsweise davon ausgenommen.
Die Registrierung erfolgt nicht in der App, sondern ausschließlich über die Website des FaBe-PSM-Registers. Für die Registrierung ist in der App ein Link zur Website des FaBe-PSM-Registers eingefügt.
Nein. EFZ Ausbildungen im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau, die nach der bisherigen Gesetzgebung anerkannt waren und vor dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden, berechtigen ohne zusätzliche Prüfung zum Erhalt der FaBe PSM. Dasselbe gilt für Personen, die im Schuljahr 2026 eine zweite verkürzte EFZ Ausbildung im entsprechenden Berufsfeld beginnen. Andere Ausbildungsabschlüsse als das EFZ führen nur dann ohne Prüfung zur Fachbewilligung, wenn sie vor dem 31. Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen wurden. Bitte beachten Sie, dass für jeden Antrag auf Anerkennung eine Gebühr von bis zu 50 CHF erhoben wird, unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
FALSCH. Es ist nicht erforderlich, Inhalte auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie sich mit dem Lehrmittel so gut vertraut machen, dass Sie relevante Informationen schnell und gezielt darin finden können. Das eigene Lehrmittel ohne Anhang darf in der theoretischen FaBe Prüfung verwendet werden, einschliesslich persönlicher Notizen sowohl im Lehrmittel selbst als auch auf zusätzlichen Notizblättern. Zudem sind nicht alle Inhalte prüfungsrelevant, und der Umfang variiert je nach Fachrichtung. Im Lehrmittel für die Landwirtschaft sind beispielsweise das Kapitel 9 Anleiten sowie Inhalte mit den Piktogrammen Ähre, Rebe oder Karotte für den Obstbau nicht prüfungsrelevant. Für FaBe ‹Landwirtschaft› ist besonders zu beachten, dass der Anhang «Schaderreger und Nützlinge» wichtige berufsbezogene Informationen enthält, die im Feld ohne Hilfsmittel erkannt werden müssen. Dieser Anhang ist prüfungsrelevant, darf jedoch während der Prüfung nicht verwendet werden. In der Musterprüfung finden Sie entsprechende Beispielfragen dazu, insbesondere die Fragen 13 und 14.
- Die Fachbewilligung SB ist ausschliesslich für Einzelstockbehandlungen vorgesehen. Behandlungen in Streifen oder auf grösseren Flächen sind nicht durch die FaBe SB abgedeckt, sondern fallen ausschliesslich in den Geltungsbereich der FaBe L.
- Mit der FaBe SB dürfen nur jene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die ausdrücklich für die Einzelstockbehandlung zugelassen sind.
- Bei der selektiven Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Grundlage von Detektionsverfahren, beispielsweise mittels Ecorobotix, sind die vom Bundesamt für Landwirtschaft festgelegten Grenzwerte gemäss der entsprechenden Informationsnotiz zur detektionsbasierten Applikation verbindlich einzuhalten.