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Veröffentlicht am 25. November 2024

2026: Wie tausche ich meine FaBe um?

Die Vorschriften zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entwickeln sich kontinuierlich weiter. Ihre bisherige Fachbewilligung oder Ihr bestehender Ausbildungsabschluss muss daher im Zeitraum vom 3. Januar bis zum 30. Juni 2026 in die neue digitale FaBe überführt werden. Für diesen Umtausch sind weder eine Prüfung noch eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Es genügt, die unten aufgeführten Schritte durchzuführen und die entsprechenden Nachweise einzureichen.

Schritte zum Umtauschen Ihrer alten FaBe bzw. Ihres anerkannten Ausbildungsabschlusses

  • Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 fülle ich das Formular im FaBe-PSM-Register aus und lade die verlangten Nachweise hoch (alte FaBe oder anerkannter Ausbildungsabschluss).
  • Nach Validierung der Nachweise (in ca. 1 Monat) erhalte ich einen Brief, in dem mir bestätigt wird, dass ich meinen neuen Fachbewilligung erhalten habe, mit der Aufforderung, die Gebühr von Fr. 50.– für die Ausstellung der FaBe zu zahlen. Dazu können die üblichen Zahlungsarten genutzt werden (TWINT, Kreditkarte usw.).
  • Nach Zahlung der Gebühr erhalte ich in einem E-mail die Bestätigung über die Aktivierung meiner neuen FaBe
  • Ich installiere die App FaBe PSM auf meinem Smartphone und kann damit meine FaBe beim Kauf von PSM und zur Validierung von Weiterbildungen jederzeit vorweisen. Der Benutzername und das Passwort (Login) in der App sind mit denen in dem FaBe-PSM-Register identisch.

Bei Verlust eines anerkannten EFZ können Sie beim zuständigen Ausstellungskanton ein Duplikat Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen, in der Regel über die entsprechenden kantonalen Mittelschul und Berufsbildungsämter. Im Falle eines Verlusts der FaBe wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kanton oder an die ausstellende Institution, um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

Während der Übergangsphase vom 3. Januar bis zum 31. Dezember 2026 können Sie weiterhin Pflanzenschutzmittel erwerben und Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, auch wenn die neue FaBe noch nicht ausgestellt wurde. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf von Pflanzenschutzmitteln für Fachpersonen jedoch ausschliesslich mit einer gültigen digitalen FaBe zulässig.

Welche FaBe brauche ich?

Ab 2026 gibt es vier unterschiedliche FaBe: eine für die Landwirtschaft, eine für den Gartenbau und eine für Behandlungen im Wald; die vierte FaBe ist für Personen vorgesehen, die bereichsunabhängig ausschliesslich Herbizide verwenden. 
Hinweis: Inhaber einer FaBe 'Landwirtschaft' oder 'Gartenbau' benötigen zu Einzelstockbehandlung nicht zusätzlich eine FaBe Spezielle Bereiche.

Möglichkeit des Umtausches von FaBe oder anerkannten Ausbildungsabschlüssen

Und danach? Wie verlängere ich meine digitale FaBe?

Ab 2027 muss die FaBe PSM alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einer Weiterbildung (ohne Prüfung!) verlängert werden. Die Anzahl Weiterbildungsstunden hängt von Art und Anzahl der FaBe ab. Weitere Informationen siehe Meine FaBe.

Die innerhalb von fünf Jahren absolvierten Weiterbildungsstunden gelten nur für diese Periode und sind nicht auf die darauffolgende Periode übertragbar.

Wer z. B. in den fünf Gültigkeitsjahren der FaBe zwei Weiterbildungsstunden mehr besucht als verlangt, kann diese zwei Stunden nicht auf die nächste Gültigkeitsperiode übertragen.

Die Bewilligungen bleiben gültig, unabhängig davon, ob die Person während dieses Zeitraums eine Aktivität ausübt oder nicht, bei welcher PSM verwendet werden (Timeout).

FAQ