Veröffentlicht am 26. November 2024
Meine FaBe
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Fachpersonen eine gültige Fachbewilligung (FaBe) besitzen, um Pflanzenschutzmittel (PSM) kaufen zu können. Die digitale FaBe existiert ab dem 3. Januar 2026 als QR-Code auf der App FaBe PSM, die im iOS Store und im Android Play Store verfügbar ist. FaBe-Inhaberinnen und -inhaber, die kein Smartphone besitzen, können den QR-Code direkt von ihrem persönlichen Konto im FaBe-PSM-Register ausdrucken.
Der Erwerb und die Verlängerung der FaBe setzen voraus, dass alle fünf Jahre eine mehrstündige Weiterbildung absolviert wird.
Praktische Anleitung

Ab dem 1. Januar 2027 können Sie mit Ihrer FaBe Pflanzenschutzmittel kaufen. Dazu weisen Sie beim Kauf den QR-Code Ihrer FaBe in der App FaBe PSM (oder den QR-Code auf Papier, den Sie von Ihrem Konto FaBe-PSM-Register aus gedruckt haben) sowie einen Identitätsausweis vor.
Achtung
Die Verwendung der PSM für Fachpersonen und die Gültigkeit der FaBe werden von den Kantonen kontrolliert!
Bei Regelverletzungen verhängen die Kantone je nach Schweregrad unterschiedliche Sanktionen, z. B.:- Zusätzlich zu absolvierende Weiterbildungsstunden
- Temporärer Entzug der FaBe
- Definitiver Entzug der FaBe
Meine FaBe für Online- oder Fernkäufe verwenden
Dafür gibt es zwei mögliche Lösungen:
- Erstellen Sie in der App FaBe PSM (ab dem 3. Januar 2026 verfügbar) einen Screenshot der FaBe oder drucken Sie den QR-Code aus (Drucken nur im Konto im FaBe-PSM-Register möglich) und senden Sie den Screenshot oder die ausgedruckte Kopie der Verkaufsstelle zusammen mit der Bestellungs-E-Mail zu.
- Erfassen Sie Ihre FaBe PSM in der Datenbank der Verkaufsstelle. Die Verkaufsstellen können selbst in Echtzeit Informationen über die FaBe ihrer Kunden und Kundinnen abfragen, indem sie die Kundendatenbank mit dem FaBe-PSM-Register verknüpfen. Die Verkaufsstellen können so die Gültigkeit Ihrer FaBe in ihrer Datenbank direkt kontrollieren. Sie müssen Ihre FaBe also nicht zur Kontrolle einsenden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer üblichen Verkaufsstelle.
Wie kann ich eine Drittperson ohne FaBe beauftragen, das von mir gekaufte PSM abzuholen?
Die Drittperson muss ein Konto im FaBe-PSM-Register besitzen und im gleichen Unternehmen bzw. dieselbe Institution registriert sein. Dann können Sie als FaBe-Inhaberinnen und -inhaber diese dritte Person beauftragen, das PSM für Sie abzuholen. Zur Beauftragung einer Drittperson, die selber keine FaBe besitzt, gehen Sie wie folgt vor:
- Kaufen oder bestellen Sie die benötigten PSM wie oben beschrieben unter ‹Fernkäufe›.
- Die Drittperson ohne FaBe erstellt im FaBe-PSM-Register ein neues Konto und gibt die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ein.
- Wählen Sie unter Ihrem Konto im FaBe-PSM-Register die Drittperson aus und erteilen Sie ihr die Vollmacht.
- Die Drittperson lädt die App FaBe PSM herunter und kann nun in Ihrem Auftrag PSM abholen.
Hinweis
Die Datenbank DigiFLUX des BLW geht 2026 in Betrieb: Wer PSM, Düngemittel und Kraftfutter verkauft oder liefert, muss die Käuferinnen und Käufer sowie die verkauften PSM melden.

Ab dem 1. Januar 2027 muss die FaBe PSM alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einer Weiterbildung verlängert werden. Die Informationen zur Anzahl bereits absolvierter oder noch zu absolvierender Weiterbildungsstunden vor Ablauf Ihrer FaBe finden Sie in der App FaBe PSM (ab dem 3. Januar 2026 verfügbar) oder in Ihrem Konto im FaBe-PSM-Register.
Die Weiterbildung ist keine Prüfung. Die Weiterbildungen werden an die Bedürfnisse der Bereiche und der Kantone angepasst. Die Weiterbildung umfasst je nach Art der FaBe obligatorische und optionale Kurse. Für mehrere FaBe relevante Weiterbildungen können zur Verlängerung mehrerer FaBe validiert werden.
Ihre Kompetenzen zu stärken und Ihre Fachbewilligung zu erneuern ist mithilfe von Weiterbildungen einfach. Diese Schulungen sind eine ideale Gelegenheit, Ihr Wissen aufzufrischen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und sich weiterzubilden. Wenden Sie sich an die Weiterbildungsinstitutionen, um die richtige Weiterbildung für Ihre Bedürfnisse auszuwählen.
Hinweis
Wenn Sie Ihre FaBe PSM nicht vor Ablauf verlängern, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit.
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl Weiterbildungsstunden:
Anmeldung zur Weiterbildung und Validierung der Stunden
- Inhaberinnen und Inhaber einer FaBe PSM melden sich bei den anerkannten Weiterbildungsinstitutionen direkt zu den Weiterbildungen an.
- Am Kurstag erhalten Sie von der Lehrperson einen QR-Code. Sie scannen diesen mit der App FaBe PSM auf ihrem Smartphone ein und validieren die Weiterbildungsstunden direkt in ihrem Konto. Der Code ist nur am Tag gültig, an dem die Weiterbildung besucht wurde.
- Im Fall von technischen Problemen am Kurstag kann die Lehrperson die Stunden, die Sie besucht haben, manuell im FaBe-PSM-Register erfassen.
- Nach fünf Jahren, wenn Sie das Kontingent an Weiterbildungsstunden erreicht haben, verlängert das System Ihren FaBe automatisch und sendet Ihnen eine E-Mail mit einer Einladung, Ihren FaBe zu aktivieren, indem Sie die Gebühr für die Verlängerung bezahlen.
Hinweis
Die innerhalb von fünf Jahren absolvierten Weiterbildungsstunden gelten nur für diese Periode und können nicht auf die darauffolgende Periode übertragen werden. Wenn z. B. jemand zwei Weiterbildungsstunden mehr besucht als während der fünfjährigen Gültigkeit der FaBe verlangt, können diese zwei Stunden nicht auf die nächste Gültigkeitsperiode übertragen werden.
Personen, die selber keine FaBe PSM besitzen, dürfen grundsätzlich keine PSM kaufen oder anwenden. Sofern sie allerdings vor Ort von einer FaBe-Inhaberin oder einem FaBe-Inhaber angeleitet werden, dürfen sie PSM anwenden.
Dies gilt z. B für Gemüsebäuerinnen und Gemüsebauern, die Saisonkräfte ohne FaBe beschäftigen, oder für Personen, die Auszubildende betreuen. Als Inhaberin oder Inhaber einer FaBe haften Sie für die Handlungen der von Ihnen angeleiteten Person. Sie haben also die Aufgabe, Ihr Wissen weiterzugeben!
Nachstehend finden Sie Informationen zur Anweisung einer Drittperson ohne FaBe. Weitere Informationen bietet «Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM» weiter unten im Abschnitt Ressourcen.
Verschiedene Anleitungsniveaus
Anweisung vor Ort und Dokumentation
Bei der ersten Anwendung des PSM demonstriert die Inhaberin bzw. der Inhaber der FaBe vor Ort die richtige Vorgehensweise beim Mischen, Befüllen, Ausbringen, Spülen und Reinigen des Spritzgeräts und informiert die angeleitete Person über die Gefahren und Sicherheitsmassnahmen. Dabei wird alles schriftlich festgehalten (s. Formular im Dokument «Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM» weiter unten im Abschnitt Ressourcen).
Begleitung der angeleiteten Person
Bei der zweiten Spritzbehandlung ist zu überprüfen, ob die Anweisung verstanden wurde und korrekt befolgt wird. Die angeleitete Person wird von der FaBe-Inhaberin oder vom FaBe-Inhaber begleitet und erhält mündliches Feedback.
Selbstständiges Ausführen von Spritzbehandlungen
Ab der dritten Anwendung von PSM kann die angeleitete Person die übertragenen Aufgaben selbstständig ausführen. Der erste Schritt muss nicht jedes Mal wiederholt werden, wenn sich die Bedingungen ändern (Parzelle, Spritzgerät, Produkte usw.). Die Inhaberin bzw. der Inhaber der FaBe PSM stellt jedoch sicher, dass die angewiesene Person über alle Informationen für die korrekte und an die neue Situation angepasste Anwendung der PSM besitzt.
Kontinuierliche Kontrolle und jährliche Aktualisierung der Fachkenntnisse
Die Inhaberin bzw. der Inhaber der FaBe PSM gewährleistet durch den regelmässigen Austausch mit der angeleiteten Person die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten. Zu Beginn jeder neuen Saison findet eine Begleitung vor Ort statt, um die neuen Richtlinien und Fachkenntnisse zu vermitteln und die korrekte Ausführung der Arbeitsschritte zu überprüfen.
Erforderliche Kenntnisse
Als angeleitet gilt eine Person, wenn sie die folgenden Informationen erhalten hat:
- Namen und Verwendungszwecke der Pflanzenschutzmittel (z. B. Fungizide gegen Krankheiten)
- Vorgehen beim Mischen, Befüllen, Ausbringen, Spülen und Reinigen des Spritzgeräts (z. B. Berechnen der benötigten Menge Spritzbrühe, Einstellung des Geräts, Anwendungsmethode, Ratschläge zum Reinigen, korrekte Entsorgung von Spritzresten usw.)
- Allfällige mit den verwendeten PSM zusammenhängende Risiken für Mensch und Umwelt
- Bedingungen und Pflichten bei der Verwendung (z. B. Dosierung, Anwendungszeitpunkt, Höchsttemperatur, maximale Windstärke, Distanz zu Gewässern usw.).
- Vorsichtsmassnahmen (Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter, Packungsaufschriften, das PSM-Register, persönliche Schutzausrüstungen usw)
- Kontaktperson bei Fragen oder Notfällen
Evaluation des Verständnisses
Beispiele von Fragen, um zu prüfen, ob die angeleitete Person die Aufgaben verstanden hat:
- Welcher Schädling soll bekämpft werden?
- Welche Fläche soll behandelt werden?
- Wie gehst du an deine Aufgabe heran?
- Welches Mittel verwendest du?
- In welcher Konzentration verwendest du das Mittel?
- Wie und wo musst du das Spritzgerät befüllen, spülen und reinigen?
- Welche Sicherheitsdistanzen musst du z. B. gegenüber Oberflächengewässern einhalten?
- Welche anderen Schutzmassnahmen musst du ergreifen?
- Was tust du, wenn ...? (Reaktion auf Unvorhergesehenes!)
- ... du PSM verschüttest?
- ... du PSM in die Augen bekommst?
- ... du zu viel Spritzbrühe gemischt hast?
Ressourcen
FAQ
Nein, als Inhaberin oder Inhaber der FaBe PSM müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen und die erforderlichen Weiterbildungsstunden selbst absolvieren. Bei missbräuchlichem Verhalten kann die FaBe PSM entzogen werden.
Antwort: Die FaBe bleibt für 5 Jahre gültig und ab diesem Zeitpunkt um 5 Jahre verlängert.
Ja, die FaBe Landwirtschaft gilt für den Ackerbau, für Spezialkulturen wie Weinbau und Obstbau sowie für den Gemüsebau.
Sie finden Ihre FaBe in Ihrer App FaBe PSM oder in Ihrem Konto FaBe-PSM-Register.
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur beruflichen und gewerblichen Verwendung ausschliesslich den Inhaberinnen und Inhabern einer nach einer Prüfung erworbenen FaBe PSM vorbehalten. Die gewerbliche Verwendung betrifft Personen, die ihre Ernten verkaufen und diese steuerlich deklarieren. Nur diese Personen haben Zugang zur FaBe.
Wenn Sie z. B. als Architekt arbeiten und in Ihrer Freizeit Reben für Ihren persönlichen Verbrauch anbauen, brauchen Sie keine FaBe. Sie können einzig für die nichtberufliche Verwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel kaufen. Wenn Sie jedoch als Selbstständigerwerbender gelten, und einen Teil Ihrer Traubenernte an einen Lebensmittelladen oder eine Genossenschaft verkaufen, benötigen Sie eine FaBe, um diese gewerbliche berufliche Tätigkeit auszuüben.
Zusammengefasst: Wenn Sie die Pflanzenschutzmittel in einem privaten Rahmen verwenden, Ihre Tätigkeit nicht beruflich (Landwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswart/-in) ausüben und damit kein Einkommen erzielen (Verkauf der Ernte als Selbstständigerwerbende/-r), können Sie nur für den Privatgebrauch zugelassene Pflanzenschutzmittel kaufen.
Ja, falls Sie die zwei Kriterien unten erfüllen. Ansonsten müssen Sie Ihre FaBe zurückgeben:
1. Eine gewerbliche berufliche Tätigkeit ausüben, bei der PSM eingesetzt werden, z. B. steuerlich deklarierter Verkauf der Ernte. Als gewerbliche Tätigkeit gilt jede dauerhafte selbstständige Tätigkeit mit dem Zweck, ein deklariertes Einkommen zu erzielen, unabhängig davon, ob als Haupt- oder Nebentätigkeit und ob damit ein Gewinn oder ein Verlust erwirtschaftet wird.
2. Über eine Zone für das Befüllen verfügen oder sonst einen Nutzungsvertrag oder eine Nutzungsvereinbarung mit der Besitzerin oder dem Besitzer einer solchen Zone abschliessen.Ja.
Nein. Ausnahme: Sie üben eine gewerbliche Nebentätigkeit aus.
Ja.
Nein, das verstösst eindeutig gegen die Rechtsvorschriften. Inhaberinnen und Inhaber einer FaBe PSM können Angestellte, Lernende sowie Kolleginnen und Kollegen ohne FaBe anleiten, wenn sie für dasselbe Unternehmen bzw. dieselbe Institution arbeiten. Dagegen ist es rechtswidrig, ein PSM für die berufliche Verwendung einer Privatperson zu liefern (bzw. zu verkaufen oder zu übergeben), auch nicht im Rahmen einer Ausbildungs- oder anderen Dienstleistung.
Nein, FaBe-Inhaberinnen und -inhaber dürfen keine Dienstleistung (z.B. Anleitungsdienstleistung) an eine Drittperson ohne FaBe verkaufen, die zusätzlich die Lieferung von PSM, die für den professionellen Gebrauch zugelassen sind, beinhaltet. Dagegen dürfen FaBe-Inhaberinnen und -inhaber eine Ausbringungsdienstleistung verkaufen, sofern sie die Ausbringung selbst vornehmen. Sie dürfen unter keinen Umständen PSM an eine Privatperson weitergeben, verkaufen oder liefern. Nicht für den professionellen Gebrauch zugelassene PSM sind von dieser Regelung ausgenommen.