Veröffentlicht am 26. November 2024
Handel
Verkaufsverfahren in Kürze

Einkauf und Verkauf
Ich überprüfe die FaBe
Beim physischen Verkauf müssen Sie als Verkäuferin oder Verkäufer die Identität der Käuferinnen und Käufer und die Gültigkeit der FaBe prüfen. Dazu müssen Sie einen Identitätsausweis und den QR-Code der FaBe verlangen (abrufbar in der App FaBe PSM, ab dem 3. Januar 2026 verfügbar).
Zur Überprüfung der Gültigkeit einer FaBe PSM benötigen Sie die kostenlose App FaBe PSM. Die App ist sofort einsatzbereit. Sie können die FaBe auch ohne Konto oder Registrierung scannen. Wenn die Informationen richtig sind, können Sie den Verkauf durchführen.
Es gibt vier Arten von FaBe. Mit den FaBe Landwirtschaft, Gartenbau und Waldwirtschaft können alle Arten von Pflanzenschutzmitteln gekauft werden, sofern diese für die Verwendung im jeweiligen Bereich der FaBe zugelassen sind. Mit der FaBe Spezielle Bereiche können nur Herbizide gekauft werden!Übergabe von PSM an einen Dritten
FaBe-Inhaberinnen und -inhaber haben die Möglichkeit, eine dritte Person damit zu beauftragen, die Lieferung der von ihnen gekauften PSM abzuholen (siehe Fernverkauf).
Die Drittperson, die beauftragt wurde, im Namen eines FaBe-Inhaberinnen und -inhaber PSM abzuholen, zeigt ihren QR-Code in der App FaBe PSM vor. Als Verkäuferin oder Verkäufer gehen Sie genau gleich vor wie beim Verkauf an FaBe-Inhaberinnen und -inhaber: Scannen des QR-Codes zur Überprüfung der Gültigkeit des Auftrags und Kontrolle der Identität der Person.Wenn der Auftrag gültig ist und auf den Namen der Person lautet, darf die Verkäuferin und der Verkäufer die PSM an die zur Abholung beauftragte Drittperson übergeben.
Für weitere Informationen zum Auftragsverfahren siehe Rubrik Meine FaBe.
Für den Fern- oder Distanzverkauf gibt es zwei mögliche Lösungen:
- Die Käuferinnen und Käufer legen der Bestellung eine Kopie der FaBe bei (Screenshot der FaBe in der App FaBe PSM oder PDF-Auszug aus dem Inhaberkonto im FaBe-PSM-Register). Die FaBe muss immer auf den Namen der Käuferin bzw. des Käufers lauten.
- Sie verknüpfen Ihre Kundendatenbank mit dem PSM-Register. So können Sie die FaBe Ihrer Stammkundinnen und -kunden direkt in Ihrer eigenen Kundendatenbank überprüfen.
Verknüpfen der eigenen Kundendatenbank mit dem FaBe-PSM-Register
Verkäuferinnen und Verkäufer, die ihre Datenbank über eine Schnittstelle mit dem FaBe-PSM-Register verknüpfen möchten, um in Echtzeit Informationen zur Gültigkeit der FaBe abzurufen, richten über die folgende E-Mail-Adresse eine Anfrage an die Geschäftsstelle Identitas AG, die für die Verwaltung der FaBe zuständig ist: fabe@identitas.ch (ab September 2025 verfügbar).
Die SSL-Dokumentation wird von Identitas AG zur Verfügung gestellt.
Für den Support bei administrativen Aufgaben werden mindestens Fr. 1500.– in Rechnung gestellt. Zusätzliche technische Supportleistungen werden zu einem Stundentarif von Fr. 170.- verrechnet.Eine FaBe ist nur für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur beruflichen Verwendung erforderlich. Personen ohne FaBe können nur Pflanzenschutzmittel zur nichtberuflichen Verwendung kaufen. Liste der Pflanzenschutzmittel zur beruflichen Verwendung.
Nach den geltenden Rechtsvorschriften dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind, keine Wirkstoffe mit folgenden Gefahren enthalten:
Solche Wirkstoffe können in Pflanzenschutzmitteln zur beruflichen Verwendung enthalten sein. Berufliche Anwenderinnen und Anwender sind für den sicheren Umgang mit PSM geschult und ausgerüstet.
FAQ
Ab 2026 müssen die Verkaufsstellen alle Verkäufe in DigiFLUX registrieren. Es ist zwar nicht obligatorisch, eine Kopie der gültige FaBe zu erstellen oder einen Nachweis der Überprüfung zu behalten. Die Kantone können aber prüfen, ob Pflanzenschutzmittel an Personen ohne FaBe verkauft wurden.
Nein, die FaBe PSM und die Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung sind Fachpersonen vorbehalten. Diese müssen nachweisen, dass sie die PSM für Ihre berufliche Tätigkeit brauchen.
Nur für die nichtberufliche Verwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender abgegeben werden: PSM für Fachpersonen weisen besondere Risiken auf und erfordern umfassende Schutzausrüstungen.