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Veröffentlicht am 26. November 2024

Informationen für Ausbildner/-innen

Möchten Sie in der Aus- und Weiterbildung für Pflanzenschutzmittel (PSM) tätig werden? Ab dem 1. September 2025 können Sie über das FaBe-PSM-Register ein Gesuch um Anerkennung Ihrer Institution stellen.

Für die Prüfungsstellen: Ab 2026 ist für den Erhalt der Fachbewilligung PSM das Bestehen einer Prüfung erforderlich, die von einer anerkannten Institution abgenommen wird. Dies ist das erste Mal in der Schweiz, dass ein einheitliches Prüfungsniveau eingeführt wird und damit eine gemeinsame und für alle zugängliche Kompetenzgrundlage für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen wird.

Für die Weiterbildungsinstitutionen: Der Ausweis, der in digitaler Form ausgestellt wird, wird im FaBe-PSM-Register erfasst. Die Gültigkeit beträgt ab der Ausstellung fünf Jahre und kann alle fünf Jahre verlängert werden, sofern in diesem Zeitraum Weiterbildungen bei anerkannten Weiterbildungsorganisationen absolviert werden. Anderenfalls verliert die FaBe automatisch ihre Gültigkeit.

Neuerungen ab 2026

Die Prüfungsstellen und Weiterbildungsinstitutionen spielen in diesem Kontext eine Schlüsselrolle. Um anerkannt zu werden und Prüfungen oder Weiterbildungen durchführen zu können, muss jede Institution, ob öffentlich oder privat ein Gesuch einreichen. Mit der Anerkennung erhält man Zugang zum FaBe-PSM-Register und seinen Funktionen. Sie können z. B. Prüfungsserien oder QR-Codes zur Validierung der Weiterbildungen bestellen.

Für die Anerkennung als Prüfungsstelle und/oder Weiterbildungsinstitution gelten die folgenden Kriterien:

  • Sie verfolgt keine Eigeninteressen im Zusammenhang mit dem Verkauf von oder der Werbung für Pflanzenschutzmittel
  • Sie ist eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz
  • Sie bietet Prüfungen oder Weiterbildungen in Form von Präsenzkursen an, die allen interessierten Personen zu den gleichen Bedingungen offen stehen.Sie bietet Prüfungen oder Weiterbildungen in Form von Präsenzkursen an, die allen interessierten Personen zu den gleichen Bedingungen offen stehen.
  • Sie organisiert die Prüfungen und Weiterbildungen gemäss dem vorgegebenen Rahmen
  • Sie hat Zugang zu geeigneten Infrastrukturen für die Prüfung und/oder Kurse, und setzt Ausbildner/-innen ein, die über angemessene didaktische und fachliche Qualifikationen verfügen.
  • Sie verfügt über eine professionelle Prüfungs- und/oder Kursadministration und lässt seine Veranstaltungen von den Teilnehmenden bewerten.

Wichtige Informationen

FAQ