Das Wichtigste in Kürze: Umtausch bis 30. Juni 2026!
Hier finden Sie eine Anleitung wie Sie eine digitale Fachbewilligung (FaBe) für Pflanzenschutzmittel beantragen können.
Auf einen Blick
- Bis zum 30. Juni 2026 können Sie Anspruch auf eine digitale Fachbewilligung ohne Prüfung erheben. Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie weiterhin Pflanzenschutzmittel erwerben. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Erwerb von Pflanzenschutzmitteln ausschliesslich mit einer digitalen Fachbewilligungen möglich.
- Es gibt 4 verschiedene Fachbewilligungen: Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und Spezielle Bereiche.
- Die Fachbewilligung muss auf der Webseite des FaBe-PSM-Register beantragt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Sie sind berechtigt, eine Fachbewilligung zu erhalten, sofern Sie eine alte Fachbewilligung oder einen anerkannten Abschluss nachweisen können.
- Fachbewilligungen sind persönlich und können nicht für mehrere Personen/ganze Betriebe ausgestellt werden. Bitte beantragen Sie eine Fachbewilligung pro Person. Das Anleiten von Dritten innerhalb des gleichen Betriebs ohne Fachbewilligung ist erlaubt, wenn die anleitende Person eine Fachbewilligung hat.
- Falls Sie keinen anerkannten Nachweis haben, können Sie eine Prüfung ablegen um eine FaBe zu erhalten.
Hier finden Sie eine schrittweise Anleitung um eine digitale Fachbewilligung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr von CHF 50.- pro Bereich der Fachbewilligung erhoben wird. Wird Ihr Antrag abgelehnt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- erhoben.
Das nachfolgende Video soll als Übersicht über das FaBe PSM System dienen.